Energieausweis: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis erstellen lassen?
Energieausweis, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis. Was bedeutet das alles genau?
Mit dem Energieausweis wird die energetische Qualität Ihrer Immobilie dokumentiert. Es gibt den Interessenten (z.B. Käufer oder Mieter) Auskunft über die Energieeffizienz des jeweiligen Gebäudes, so dass diese die zu erwartenden Energiekosten abschätzen können. Somit stellt der Energieausweis auch eine wesentliche Kauf- bzw. Mietentscheidung dar.
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis bzw. die bedarfsorientierte und verbrauchsorientierte Ermittlung sind zwei unterschiedliche Varianten des Energieausweis.
Beim Bedarfsausweis wird die Immobilie von einem Bausachverständigen auf den theoretischen Energiebedarf hin umfassend Vor-Ort analysiert, berechnet und dokumentiert. Auch wird Ihre Immobilie auf energetische Schwachstellen hin untersucht und es werden Modernisierungsempfehlungen ausgesprochen.
Der Verbrauchsausweis hingegeben weist die tatsächlich verbrauchte Energiemenge z.B. anhand der vergangenen Perioden dar. Es ist allerdings weniger objektiv und aussagekräftiger als der Bedarfsausweis, da das Heizverhalten von jedem Menschen sehr stark voneinander abweichen kann. Vergangene Verbrauchswerte sind weniger geeignet, künftige Energieverbrauchswerte zu prognostizieren, so dass der Verbrauchsausweis bei Interessenten in seiner Akzeptanz dem Bedarfsausweis klar unterlegen ist.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis. Welche nun nehmen?
Wir empfehlen Ihnen eindeutig die bedarfsorientierte Ermittlung des Energiebedarfs und somit den Bedarfsausweis. Es ist objektiver und aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis und kann bei der Entscheidungsfindung potentieller Käufer oder Mieter Ihrer Immobilie wesentlich hilfreich sein.
Der Ortstermin in Aichach zur Erstellung des Energieausweises
Beim Termin Vor-Ort in Aichach oder Umgebung erfasst unser erfahrener Bausachverständiger die Bausubstanz und die erforderlichen Daten. Nach Aufnahme aller wesentlichen Informationen kann unser Bausachverständigen bei optimalen Bedingungen binnen 7 Werktagen den Energieausweis zum Energiebedarf Ihrer Immobilie vorlegen.